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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

 

Lieferungen, Leistungen und Angebote von HRSolutions, Gabriele Ullraum, Rotfederweg 7, 84036 Landshut (nachfolgend „Auftragnehmerin“) an den Auftraggeber erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese AGB gelten im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung - auch ohne ausdrücklich erneute Einbeziehung - auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Auftragnehmerin. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die Auftragnehmerin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

2. Zahlungsmodalitäten

 

Für die Erbringung der Leistungen der Auftragnehmerin wird eine Vergütung als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet. Nebenkosten, wie Reisekosten, Spesen, etc. sind vom Auftraggeber zu tragen und werden gesondert durch die Auftragnehmerin in Rechnung gestellt. Als Reisekosten werden 0,50 € pro gefahrenem Kilometer berechnet. Die Reisezeit gilt als Arbeitszeit und wir mit dem Faktor 0,5 des vereinbarten Stundensatzes in Rechnung gestellt.

 

Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Durchführung eines Auftrages Änderungen hinsichtlich der individualvertraglich vereinbarten Leistungen, so hat er die entstehenden Mehrkosten zu tragen. Wird dadurch die vorgesehene Zeit für die Erbringung der Leistung der Auftragnehmerin überschritten, so ist auch ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen.

 

Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, kann die Auftragnehmerin nach ihrem Ermessen monatliche Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Zeit- und Kostenaufwand in Rechnung stellen.

 

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen der Auftragnehmerin innerhalb von 14 Tage ab Rechnungstellung zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto ist ausgeschlossen.

 

3. Leistungen der Auftragnehmerin

 

Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistung grundsätzlich auf dienstvertraglicher Basis und schuldet demnach keine konkreten Inhalte. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass daher keine konkreten Erfolge zugesichert werden können.

 

Der Leistungsumfang des konkreten Auftrages ergibt sich aus der zugrunde liegenden individualvertraglichen Vereinbarung (Angebot, Auftragsbestätigung, Vertrag, etc.).

 

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen ganz oder in Teilen durch Dritte erbringen zu lassen. Die Auswahl dieser Dritte liegt im pflichtbewussten aber freien Ermessen der Auftragnehmerin.

 

Kostenvoranschläge der Auftragnehmerin sind unverbindlich. Kostenerhöhungen sind nur dann anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglichen Gesamtkosten von mehr als 15 % zu erwarten ist.  Wird bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein Vertrag mit Dritten abgeschlossen, ist die Auftragnehmerin bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und auf Rechnung des Auftragsgebers einzugehen.

 

Die Auftragnehmerin ist dem Auftraggeber gegenüber nicht dazu verpflichtet, erstellte Inhalte über das zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten hinausgehende Maß zu archivieren oder aufzubewahren. Mit Übergabe der Leistungen/Inhalte geht die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs vollumfänglich auf den Auftraggeber über.

 

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

 

Der Auftraggeber ist insoweit zur Mitwirkung verpflichtet, als er im Rahmen des Üblichen an der Gestaltung der durch die Auftragnehmerin zu erstellenden Inhalten teilnimmt, Anfragen hierzu innerhalb von 7 Werktagen beantwortet sowie Termine einhält. Die Auftragnehmerin ist ohne diese Mitwirkung nicht in der Lage, den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen sowie Termine einzuhalten und hat daher alternativ das Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Fälligstellung des gesamten vereinbarten Honorars, sollte der Auftraggeber trotz zweifacher Aufforderung der Pflicht zur Mitwirkung länger als 10 Werktage nicht nachkommen.

 

Unabhängig hiervon gehen Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben oder nicht zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, zu Lasten des Auftraggebers.

 

 

5. Haftung

 

Die Auftragnehmerin sowie ihre Erfüllungsgehilfen haften gegenüber dem Auftraggeber aus der Verletzung von Pflichten, welche keine wesentlichen Vertragspflichten sind, nur bei grob fahrlässigem Handeln oder bei Vorsatz. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.

 

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrages größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Ausführung des Auftrages erteilt, so sind Reklamationen hinsichtlich der Auffassung sowie der konkreten Umsetzung ausgeschlossen.

 

Insbesondere besteht keinerlei Haftung für höhere Gewalt (plötzliche Erkrankungen, Flugausfall, Verkehrsunfall, etc.) auf Seiten der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin haftet auch nicht für unverschuldeten Materialausfall (Defekt der verwendeten Technik, etc.) oder technische Ausfälle auf Seiten von für die Auftragsausführung in Anspruch genommener Dritter, die nicht im Verantwortungsbereich der Auftragnehmerin liegen.

 

Die Auftragnehmerin hat nicht für Verzögerungen einzustehen, die dadurch verursacht werden, dass der Auftraggeber Vorleistungen, die für die Leistungserbringung der Auftragnehmerin zwingend erforderlich sind (z.B. das Zurverfügungstellen von Daten, etc.), nicht oder nicht rechtzeitig erbringt. Etwaige vereinbarte Lieferfristen für die Auftragnehmerin verlängern sich für diesen Fall um die Dauer, die der Auftraggeber für die Zurverfügungstellung seiner Vorleistungen benötigt.

 

Der Auftraggeber ist alleine für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der gelieferten Inhalte und deren konkreter Anwendung sowie der Umsetzung der Beratungsleistung der Auftragnehmerin verantwortlich. Die Auftragnehmerin übernimmt hierfür keine Haftung und leistet auch im Übrigen keine Rechtsberatung.

 

Mängelrügen des Auftraggebers müssen schriftlich erfolgen und spätestens 14 Tage nach Übergabe bei der Auftragnehmerin eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Inhalte als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

 

 

6. Anwendbares Recht / Gerichtsstand / Erfüllungsort

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser ABG berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

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